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Private Krankenversicherungen

Neben allen gesetzlich gegebenen Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Zustand über eine Versicherung absichern zu lassen, gibt es noch die Variante der privaten Krankenversicherung.
Hier ruht die Verantwortung gänzlich auf dem Versicherten, da sich die um alle Maßnahmen kümmern muss, um solch eine private Absicherung nutzen zu können. Dabei muss selbst bei privaten Krankenkassen angefragt werden, wobei jedoch nicht jeder die Möglichkeit hat, sich eigenständig zu versichern.
Eine private Krankenversicherung ist zum Beispiel nur für Angestellte möglich, die mindestens ein Brutto-Monatseinkommen von 4000 € nachweisen können. Daneben ist es natürlich für Beamte, Selbständige und Freiberufler gegeben, sich privat zu versichern.
Eine private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile, welche einem die gesetzliche Krankenversicherung nicht geben kann. Zu diesen gehört unter Anderem eine freie Krankenhauswahl im Falle von längeren Aufenthalten in diese. Für viele Menschen kann das sehr beruhigend sein, da jeder seinen Favorit hat.
Zudem wird stets Zahnersatz gewährt und die einen behandelnden Ärzte sind frei wählbar. Man kann sich sogar auf Wunsch ausschließlich vom Chefarzt behandeln lassen und muss nicht in überfüllten Krankenzimmern liegen. Der Besuch beim Heilpraktiker wird ebenso erstattet, es fallen keinerlei Rezeptgebühren und keine Zuzahlungen für Medikamente für die Versicherten an.
Die Behandlungsmethoden werden optimiert, ist man privat versichert und die Möglichkeit zur Rückerstattung von Beiträgen ist ebenfalls gegeben.

Vermieterrechtsschutzversicherung

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung schützt den Vermieter von Wohneinheiten (Wohnungen, Häuser, Immobilien) vor ungewollten rechtlichen Auseinandersetzungen, die meistens vor Gericht enden. Vermieter und Mieter vertreten meistens unterschiedliche Interessen und dadurch können Auseinandersetzungen bis hin zu Streitigkeiten entstehen. Kostentragende Streitigkeiten hierbei würde eine Vermieterrechtsschutzversicherung begleichen und dem Vermieter vor hohen Kosten und Aufregung bewahren. Die Vermieterrechtsschutzversicherung versichert dabei den Vermieter und dabei sind die Häuser, Grundstücke oder Wohnungen gemeint. Der Schutz für den Vermieter gilt nur auf das im Versicherungsschein eingetragene Objekt (Immobilie). Außerdem ist der Betrag von der Menge der vermieteten Wohnungen abhängig. Außerdem ist der Betrag abhängig von der Jahresbruttomiete.

 
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