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Wenn die Patienten auf dem Behandlungsstuhl liegend den Zahnarzt zu seiner Zahnarzthelferin Begriffe wie  „1.2  distal“ oder „3.4 mesial“ raunen hören, können sie meist nichts damit anfangen. Was sich für den nervösen Patienten wie verschlüsselte Codesprache anhört, um ihm nicht gleich zu Beginn der Behandlung sagen zu müssen, dass ihm eine äußerst schmerzhafte und teure Zahnbehandlung bevorsteht, sind ganz harmlose Benennungsschemata vom Gebiss. Denn das Gebiss wird in vier Quadranten eingeteilt, in denen wiederum die Zähne, von vorne beginnend, nummeriert werden. Der obere rechte Schneidezahn trägt somit die Bezeichnung 11 (sprich eins-eins), der linke untere Weisheitszahn die Bezeichnung 38 (sprich drei-acht).  Man kann sehen, dass so eine klare und einfache Kommunikation erfolgt, um Missverständnissen vorzubeugen.  Und um Missverständnissen bezüglich einer Zusatzleistung der bevorstehenden Behandlung zu entgehen, klärt der Zahnarzt die Patienten vor der Behandlung auf. Gut beraten sind dann meist jene, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt kaum Zahnarztbehandlungen ab. Hoffentlich konnte mit der Aufklärung des „Codes“ nun etwas zur künftigen Entspannung der Patienten auf dem Behandlungsstuhl gesorgt werden und Mut, regelmäßig Zahnarztbesuche wahrzunehmen. Viele Patienten der gesetzlichen Krankenkassen meiden alle Ärzte, wenn es nicht unbedingt nötig ist, was anhand der finanziellen Mehrkosten auch verständlich ist. Andererseits können gesetzlich Versicherte auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die nicht teuer ist, dafür aber die Zahnarztkosten übernimmt.
 
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