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Wenn die Patienten auf dem Behandlungsstuhl liegend den Zahnarzt zu
seiner Zahnarzthelferin Begriffe wie „1.2 distal“ oder „3.4 mesial“
raunen hören, können sie meist nichts damit anfangen. Was sich für den
nervösen Patienten wie verschlüsselte Codesprache anhört, um ihm nicht
gleich zu Beginn der Behandlung sagen zu müssen, dass ihm eine äußerst
schmerzhafte und teure Zahnbehandlung bevorsteht, sind ganz harmlose
Benennungsschemata vom Gebiss. Denn das Gebiss wird in vier Quadranten
eingeteilt, in denen wiederum die Zähne, von vorne beginnend,
nummeriert werden. Der obere rechte Schneidezahn trägt somit die
Bezeichnung 11 (sprich eins-eins), der linke untere Weisheitszahn die
Bezeichnung 38 (sprich drei-acht). Man kann sehen, dass so eine klare
und einfache Kommunikation erfolgt, um Missverständnissen vorzubeugen.
Und um Missverständnissen bezüglich einer Zusatzleistung der
bevorstehenden Behandlung zu entgehen, klärt der Zahnarzt die Patienten
vor der Behandlung auf. Gut beraten sind dann meist jene, die eine Zahnzusatzversicherung
abgeschlossen haben, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt
kaum Zahnarztbehandlungen ab. Hoffentlich konnte mit der Aufklärung des
„Codes“ nun etwas zur künftigen Entspannung der Patienten auf dem
Behandlungsstuhl gesorgt werden und Mut, regelmäßig Zahnarztbesuche
wahrzunehmen. Viele Patienten der gesetzlichen Krankenkassen meiden
alle Ärzte, wenn es nicht unbedingt nötig ist, was anhand der
finanziellen Mehrkosten auch verständlich ist. Andererseits können
gesetzlich Versicherte auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen,
die nicht teuer ist, dafür aber die Zahnarztkosten übernimmt.
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